Mit Venture Kapital, Wagniskapital oder Risikokapital ist ein Kapital gemeint, das eine Beteiligungsgesellschaft außerhalb der Börse zur Verfügung steht. Diese Kapitalvermittlung gibt es nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für den Mittelstand.

Für die Kapitalgeber, die ihren Anteil in der Regel als Beteiligungskapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung einbringen, steht nicht eine hohe jährliche Ausschüttung, sondern die Steigerung des Anteilswertes im Vordergrund. Sie gehen durch die Beteiligung an einem meist recht jungen Unternehmen ein hohes Risiko ein, erwarten dafür aber auch eine überdurchschnittliche Rendite. Dabei streben die Kapitalgeber nicht die Mehrheit oder eine Übernahme des Unternehmens an.

Die Mittelstandsfinanzierung kann somit auf Mittel zugreifen, die keine Besicherung wie das von Banken zur Verfügung gestellte Fremdkapital erfordern. Durch den Zufluss der Mittel im Rahmen einer Kapitalerhöhung steigt das Eigenkapital wesentlich an, so dass eine höhere Eigenkapitalquote ausgewiesen werden kann. Damit können indirekt die Zinsen für Fremdkapital niedriger werden.

Der Zeitraum dieser Mittelstandsfinanzierung ist zwar nicht begrenzt, doch wollen sich die Kapitalgeber nach einigen Jahren wieder aus dem Unternehmen zurückziehen. Da ihr Ziel nicht Erträge aus Dividenden und anderen Ausschüttungen, sondern ein möglichst hoher Verkaufserlös ist, können die Gewinne während dieser Zeit weitgehend thesauriert werden.

Mit dem Ausstieg der eine solche Mittelstandsfinanzierung anbietenden Venture-Kapital-Gesellschaft muss der Unternehmer aber rechnen und sich rechtzeitig darauf vorbereiten. Der Ausstieg kann beispielsweise durch einen Börsengang oder durch den außerbörslichen Verkauf der Anteile an Dritte finanziert werden, wobei auch eine nochmalige Kapitalerhöhung, um mehr Anteile anbieten zu können, denkbar ist.

Falls der Unternehmer den Anteil selbst zurück erwerben möchte, empfiehlt sich trotzdem, die anderen Optionen zu prüfen. Dies dient zumindest der Preisfindung. Ein Dritter wird, so lange der geplante Eigenerwerb nicht bekannt ist, keinen überhöhten Preis bieten. Dann kann der Unternehmer auf dieser Basis den Anteil zurückkaufen, wobei er zur Finanzierung wieder auf eine Kapitalvermittlung zurückgreifen kann.

Diese Seite verwendet Cookies, durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close